LEISTUNGEN
LEISTUNGEN
Serviceleistung
Serviceleistung
Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß den
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach SGB XI
Feststellung der Notwendigkeit von
freiheitsentziehenden Maßnahmen
gemäß §1906 BGB
Feststellung von Pflegefehlern, fahrlässigen Handelns
und/oder Unterlassens
Serviceleistung
Serviceleistung
Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim, einer Wohngemeinschaft oder eines Pflegedienstes.
Der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und/oder Verhinderungspflege.
Der Beantragung von "Hilfe zur Pflege" beim örtlichen Amt für Soziales.
Beratung zu allen weiteren Leistungsansprüchen bei vorliegender Pflegebedürftigkeit.
uvm.
Vergütung
Vergütung
Die Vergütung für die Gutachten richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen JVEG § 9 Anlage 1 Vergütungsgruppe M1 und M2. zzgl. Fahrtkosten (0,50€/km ).
Für Beratungsleistungen können entsprechende Tagessätze vereinbart werden.