LEISTUNGEN


Serviceleistung

Feststellung der Pflegebedürftigkeit gemäß den   
  Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach SGB XI

 Feststellung der Notwendigkeit von 
  freiheitsentziehenden Maßnahmen 
  gemäß §1906 BGB   
 

 Feststellung von Pflegefehlern, fahrlässigen Handelns   
  und/oder Unterlassens 
 
 

Serviceleistung

Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim, einer Wohngemeinschaft oder eines Pflegedienstes.    
           
Der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege und/oder Verhinderungspflege.

 Der Beantragung von "Hilfe zur Pflege" beim örtlichen Amt für Soziales.   
                                
Beratung zu allen weiteren Leistungsansprüchen bei vorliegender Pflegebedürftigkeit.   

uvm.
   
   


Vergütung

Die Vergütung für die Gutachten richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen JVEG § 9 Anlage 1 Vergütungsgruppe M1 und M2.  zzgl. Fahrtkosten (0,50€/km ).

Für Beratungsleistungen können entsprechende Tagessätze vereinbart werden.